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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76   

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https://dejure.org/1976,1592
OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76 (https://dejure.org/1976,1592)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.05.1976 - 2 B 7/76 (https://dejure.org/1976,1592)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Mai 1976 - 2 B 7/76 (https://dejure.org/1976,1592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Neustadt - 3 K 33/74
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 266
  • DVBl 1977, 425
  • DÖV 1977, 372
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
    Es ist deshalb, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Literatur einhellige Meinung, daß in diesen Fällen vertrauliche Auskünfte ihrem Wesen nach geheimzuhalten sind (BVerwGE 5, 95, 98 f.; OVG Berlin, …

    Er hat lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, weil die öffentliche Bestellung Auswirkungen auf seine eigenen Erwerbschancen sowie diejenigen der mit ihm konkurrierenden Berufskollegen haben kann (BVerwGE 5, 95 und BVerwG, GewArch 1975, 333).

    Einer Entscheidung darüber, ob auch die bloße Mitteilung, die eingeholten Auskünfte hätten die Voraussetzungen des § 36 GewO nicht ergeben, durch das Geheimhaltungsbedürfnis gerechtfertigt wäre (so BVerwGE 5, 95, 99), bedarf es deshalb nicht.

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 23.73

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger - Maßstab für die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 45, 235, 238 und GewArch 1975, 333, 335) erfordert die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen gerade auch für die Bewertung von Immobilien erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten, für deren Bejahung ein strenger Maßstab anzulegen ist und für welche die bisherige in fachlicher Hinsicht ordnungsgemäße Ausübung einschlägiger Tätigkeiten nicht ausreicht.

    Er hat lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, weil die öffentliche Bestellung Auswirkungen auf seine eigenen Erwerbschancen sowie diejenigen der mit ihm konkurrierenden Berufskollegen haben kann (BVerwGE 5, 95 und BVerwG, GewArch 1975, 333).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1968 - 2 B 17/68
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
    Vielmehr können im Einzelfall andere wesentliche Rechtsgüter - wie etwa das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung - eine Durchbrechung der Vertraulichkeit erfordern (BVerwGE 19, 179, 186 f.; Beschluß des Senats vom 30. Mai 1968 - AS 10, 361, 364 -).

    Anders als im Fall des Nichtbestehens einer Prüfungsentscheidung (AS 10, 361), in welchem der Kandidat einen Rechtsanspruch auf Bestehen der Prüfung besitzt, wenn er die erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht hat, handelt es sich bei der Bestellung eines Sachverständigen nach § 36 Abs. 1 GewO um eine im Interesse der Allgemeinheit geschaffene Regelung, damit diese die Möglichkeit hat, sich solcher Sachverständiger zu bedienen, die aufgrund behördlicher Prüfung die Gewähr für besondere Sachkunde und Eignung bieten.

  • BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73

    Sachliche Voraussetzungen der Sachverständigenordnung (SachVO) für den Widerruf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 45, 235, 238 und GewArch 1975, 333, 335) erfordert die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen gerade auch für die Bewertung von Immobilien erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten, für deren Bejahung ein strenger Maßstab anzulegen ist und für welche die bisherige in fachlicher Hinsicht ordnungsgemäße Ausübung einschlägiger Tätigkeiten nicht ausreicht.
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
    Vielmehr können im Einzelfall andere wesentliche Rechtsgüter - wie etwa das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung - eine Durchbrechung der Vertraulichkeit erfordern (BVerwGE 19, 179, 186 f.; Beschluß des Senats vom 30. Mai 1968 - AS 10, 361, 364 -).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
    a) Die Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO bezieht sich nur auf solche Unterlagen, deren Inhalt der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht und der Gewinnung von Grundlagen für die Führung des anhängigen Prozesses der Beteiligten überhaupt dienlich sein kann (BVerwGE 15, 132).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15

    Dem Wesen nach geheim; einem Gesetz nach geheim; Geheimhaltung;

    Es ist bereits zweifelhaft, ob eine bloße Gefährdung der Erfüllung jedweder hoheitlicher oder auch nur öffentlicher Aufgaben eine wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit zu begründen vermag (vgl. dies wohl bejahend BVerwG, Urt. v. 29.5.1957 - BVerwG I C 212.54 -, BVerwGE 5, 95, 98 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 6.5.1976 - 2 B 7/76 -, BeckRS 9998, 59752; OVG Berlin, Beschl. v. 3.3.1971 - I L 14.70 -, …
  • VG Berlin, 19.10.1979 - 4 A 209.79

    Anspruch auf Auskunftserteilung über dieöffentliche Bestellung und Vereidigung

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